Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen
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ANMELDUNG
Mit Ihrer Reservierung schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab.
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ZAHLUNG
Der Gesamtpreis des Aufenthaltes ist spätestens vor der Anreise per Banküberweisung zu bezahlen. Der Totalbetrag ergibt sich aus Ihrer Reservierung.
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BANKANGABEN
Bank: Raiffeisenbank Aletsch-Goms Genossenschaft
Kontoinhaber: Yves Strauss / Srauss 4 GmbH
IBAN: CH49 8080 8003 0197 0137 2
BIC/SWIFT: RAIFCH22539
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BESONDERE HINWEISE
Haustiere auf Anfrage.
Wir haben Nichtraucherzimmer: Bitte rauchen Sie nicht in den Zimmern.
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ANKUNFT
Check-in 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr
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ABREISETAGE
Die Zimmer sind spätestens um 11:00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
RÜCKTRITT
Kann der Gast den vereinbarten Aufenthalt nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Annullierungen der Reservation oder Änderungen der Aufenthaltsdauer müssen dem Vermieter ebenfalls frühzeitig mitgeteilt werden.
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Im Falle einer Stornierung der Reservation zahlt der Gast…
… bis 2 Tage vor Anreise keine Annullationskostengebühren.
Im Falle einer Annullierung ab 2 Tage vor Anreise ist der Gesamtpreis des Aufenthaltes fällig.
Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der Gesamtbetrag des Aufenthaltes für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der Gesamtbetrag des Aufenthaltes berechnet.
Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg. Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
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ANNULATIONSKOSTEN-VERSICHERUNG
Wir empfehlen zusammen mit der Buchung den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit.
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HAFTUNG
Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.
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ALLGEMEINES
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Brig.
Diese Bedingungen sind Bestandteil der Reservierung